C. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts vom 16. September 2015 (ES3 15 6) wurde die A___ AG als Fahrzeughalterin wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Abs. 1 StGB [recte: Art. 90 Ziff. 1 SVG] (begangen am 20. Juni 2014) zu einer Busse von CHF 240.00 verurteilt. Die Verfahrenskosten von total CHF 880.00 wurden der A___ AG auferlegt. Auf eine Wiedergabe der Urteilsbegründung in den angefochtenen Punkten wird verzichtet und auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen.