4. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 3‘040.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 400.00 Gebühr für die Anklagevertretung vor Kantonsgericht CHF 1‘500.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 500.00 Gebühr für die Anklagevertretung vor Obergericht CHF 2‘500.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 7‘940.00 insgesamt, werden B___ auferlegt. 5. B___ wird für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren keine Entschädigung zugesprochen. 6. Gegen diesen Entscheid ist kein Rechtsmittel gegeben.