Gemäss der internen Dienstanweisung der Kantonspolizei über die Inbetriebnahme des Lasermessgeräts Riegel FG21-P (act. B4/23) sind nach dem Einschalten des Systems der Selbst-, der Display- und der Visierungstest durchzuführen. Dann folgen in 5 Schritten weitere Aktivitäten bevor erst unter Punkt 10 das Einlegen der DV-Kassette und das Starten der Bildaufnahme festgelegt werden. Danach wird im 11. Schritt der Nulltest durchgeführt. Dieser wird im Messprotokoll zeitlich festgehalten (vgl. act. B4/22, dort vermerkt mit 14:26 Uhr) und ist gleichbedeutend mit dem Messbeginn. Aus diesem Ablauf ergibt sich klar, dass die ersten drei Tests von der Videoaufnahme noch nicht erfasst werden.