Bild 3 (Ansicht von hinten) Die Parallelität der Achsen von Mess- und Aufnahmegerät ist durch die feste Verbindung gewährleistet. Aus der Anordnung der beiden Geräte ergibt sich ohne weiteres, dass das Videogerät das auf der (in Messrichtung) linken Seite des Messgerätes befindliche äussere Display (vgl. oben Bild 2; Nummer 13 der Funktions- und Bedienungselemente gemäss der Gebrauchsanweisung, act. B4/24 S. 6 f.) nicht aufnehmen kann.