Lasermessgeräte müssen in der Schweiz - anders etwa als in Deutschland oder Österreich - mit einem optischen Aufnahmegerät verbunden sein. Die Bildaufnahme erfolgt dabei nicht durch das Okular oder das Objektiv des Messgeräts, sondern parallel dazu. Das Bildaufnahmegerät ist auf dem Lasermessgerät befestigt und verfügt über ein eigenes Objektiv. Dazu die anlässlich des Augenscheines im Rahmen der Hauptverhandlung erstellten Fotografien: Bild 1 (Ansicht von vorne) Seite 4 Bild 2 (Ansicht der linken Seite)