VSKV-ASTRA können Geschwindigkeitskontrollen durch Messungen mit stationären Messsystemen, die durch eine Messperson beaufsichtigt werden, durchgeführt werden. Vom Geschwindigkeitsmesswert sind bei einer Lasermessung und einem Messwert von 101 bis 150 km/h 4 km/h abzuziehen (Art. 8 Abs. 1 lit. b VSKV- ASTRA).