3. Die Staatsanwaltschaft erhebt Berufung mit dem Antrag auf Aufhebung des Urteils vom 19. November 2015 und Schuldigsprechung von B___ im Sinne von Art. 90 Abs. 3 SVG. 4. Am 7. Februar 2017 fand die Hauptverhandlung vor der 1. Abteilung des Obergerichts statt. Dabei wurde durch einen Angehörigen der Verkehrsgruppe der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden die Inbetriebnahme eines Laser-Messgeräts vorgeführt. 5. Nach Zustellung des Dispositives verzichteten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Beschuldigte auf die Ergreifung eines Rechtsmittels.