Gegenstand qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Geschwindigkeitsüberschreitung) Erwägungen 1. Am Sonntag, 23. November 2014, fuhr B___ mit seinem Personenwagen Audi RS5, Kontrollschild TG XXXXXX, auf der Hauptstrasse von Appenzell Richtung Hundwil. Im Sondertal führte die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden unter Verwendung eines Laser-Messgeräts Geschwindigkeitskontrollen durch. Das von B___ gelenkte Fahrzeug wurde um 14:32 Uhr mit einer Geschwindigkeit von 149 km/h erfasst und gemessen. Polizei und Staatsanwaltschaft werfen B___ eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um netto 65 km/h vor.