8. Die Verfahrenskosten, bestehend aus - CHF 440.00 Kosten der Voruntersuchung - CHF 210.00 Dolmetscherkosten - CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 1‘500.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr - CHF 2‘600.00 insgesamt, werden im Umfang von CHF 1‘890.00 dem Beschuldigten A___ und im Umfang von CHF 710.00 (wovon CHF 210.00 Dolmetscherkosten) dem Staat auferlegt. 9.1. Für das erstinstanzliche Verfahren wird dem Beschuldigten keine Entschädigung zugesprochen.