Seite 21 Nach dem oben Gesagten (E. 1.10) wusste A___, dass die Identitätskarte gefälscht war und er setzte sie ein, um die Behörden zu täuschen und den Anschein zu erwecken, Staatsbürger eines EU- oder EFTA-Landes zu sein und somit die Aufenthaltsbewilligung B zu bekommen. Damit besteht Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale. 4. Konkurrenz