A___ legte dem Migrationsamt eine gefälschte Identitätskarte vor. Dadurch entstand bei der Behörde der Irrtum, der Beschuldigte sei italienischer Staatsangehöriger und somit Staatsangehöriger eines Staates in der EU. Aufgrund dieser Annahme erteilte das Migrationsamt dem Beschuldigten und später auch seiner Ehefrau die Aufenthaltsbewilligung B. Die Aufenthaltsbewilligung B erhalten ausschliesslich Staatsangehörige eines Landes der EU oder EFTA.