- Widersprüchlich und dadurch unglaubwürdig ist die Darstellung des Beschuldigten auf die wiederkehrende Frage in der Untersuchung, ob er noch über Schriftstücke oder Korrespondenz aus seiner Zeit in Italien verfüge: bei der Befragung durch die Polizei am 16. April 2014 erklärte er, er müsste zu Hause nachschauen, ob er noch über Unterlagen aus seiner Zeit in Italien (zum Beispiel eine Lohnabrechnung) verfüge (act. B 3/3, S. 4). Vor der Staatsanwaltschaft gab er zu Protokoll, er verfüge über keine Papiere mehr, diese seien bei einer Familientrennung zwischen den 5 Brüdern weggeräumt worden (act. B 3/25, S. 3).