Die Vorderrichterin habe auch die Aussage des Beschuldigten nicht gewürdigt, dass er seine Familie nicht in die Schweiz geholt hätte, wenn er um die Falschheit der Dokumente gewusst hätte. Es mache nämlich keinen Sinn, sich eine Existenz in der Schweiz aufzubauen im Wissen, dass diese auf einer Täuschung aufbaue und eines Tages vielleicht auffliege (S. 6 f.).