Der Beschuldigte habe nämlich bis zur Einleitung des vorliegenden Verfahrens keine Zweifel an der Echtheit des Dokumentes gehabt bzw. habe nicht gewusst, dass dieses gefälscht war und sei auch nicht davon ausgegangen (S. 2 f.). Nach der Vorderrichterin sei es zwar theoretisch denkbar, dass korrupte Behördenmitglieder unberechtigten Personen Ausweise ausstellen würden, dann handle es sich allerdings nicht um eine Totalfälschung, sondern um einen echten Ausweis, der von einer unberechtigten Person ausgestellt worden sei. Weiter habe die Vorderrichterin erwogen, dass auch in Italien keine Behörde gefälschte Ausweispapiere abgebe.