Bei solch wichtigen Ereignissen wie dem Erlangen einer Staatsbürgerschaft erinnere man sich im Normalfall noch lange Zeit später an die Details und genauen Umstände. Der Beschuldigte wisse nicht einmal mehr, wie viel er für den Ausweis habe bezahlen müssen, obwohl seine finanziellen Verhältnisse eng gewesen seien. Dass er ein Einbürgerungsverfahren durchlaufen habe, sei also nicht glaubhaft. Gesamthaft sei davon auszugehen, dass er gewusst habe resp. zumindest damit habe rechnen müssen, dass die Identitätskarte, die er bekommen habe, gefälscht gewesen war. Damit sei der angeklagte Sachverhalt auch subjektiv erstellt.