Erhalte man eine Identitätskarte nicht von der offiziellen Behörde, müsse man zumindest mit einer Fälschung rechnen. Der Beschuldigte könne trotz angeblich 6-jährigem Aufenthalt im Land weder eine Adresse in Italien noch die Namen von Kontakten angeben. Auch spreche er kein Italienisch. Es sei daher kaum glaubhaft, dass er in Italien gelebt habe, bevor er die italienische Staatsangehörigkeit erhalten habe. Einkommen habe er in unregelmässiger Höhe und Abständen erhalten. Um die italienische Staatsangehörigkeit zu erhalten, habe er nur eine Geburtsurkunde sowie Dokumente über die Arbeit einreichen müssen.