Seite 14 Bedingungen erfüllen würden. Allerdings wären solche Ausweise keine Totalfälschungen, sondern echte Ausweise, die an unberechtigte Personen vergeben worden seien. Auch in Italien stelle keine Behörde gefälschte Ausweispapiere aus. Folglich könne der Beschuldigte die gefälschte Identitätskarte nicht selber bei einer offiziellen Stelle abgeholt haben. Er müsse sie auf anderem Wege erhalten haben. Erhalte man eine Identitätskarte nicht von der offiziellen Behörde, müsse man zumindest mit einer Fälschung rechnen.