In der zweiten polizeilichen Einvernahme am 16. April 2014 (act. B 3/3) wurde der Beschuldigte mit den Abklärungsergebnissen des Kriminaltechnischen Dienstes konfrontiert, nämlich, dass es sich bei der vorgelegten Identitätskarte um eine Totalfälschung handle. Dazu bemerkte der Beschuldigte, er habe sich bei der Gemeinde in Rom registrieren lassen. Da die Identitätskarte eine Totalfälschung sei, habe die Gemeinde in Rom diese falsch ausgestellt. Er könne nichts dafür, dass der Gemeinde ein Fehler unterlaufen sei. Er sei nach Italien gegangen, weil er ein besseres Leben führen wollte. Die Staatsbürgerschaft habe er beantragt, weil er dadurch bessere Rechte gehabt habe.