Im Übrigen gab der Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 2. Februar 2014 an (act. B 3/ 2), er sei im Jahr 2002 nach Rom, Italien, gegangen. Dort habe er für ein bis zwei Monate mit einem Arbeitsvisum gearbeitet. Danach habe er den Arbeits- und Wohnort sowie die Unternehmung gewechselt. Er sei aber immer in der Nähe von Rom geblieben. Im November 2008 habe er die italienische Identitätskarte bekommen. Diese sei in Rom ausgestellt worden und bis November 2013 gültig gewesen. Vorher sei er Bürger von Kosovo gewesen. Nach sechs Jahren Aufenthalt sei er in die Schweiz gekommen.