Seite 11 1.6 Die Staatsanwaltschaft wirft A___ vor, er habe bei der Einreise in die Schweiz am 18. Juli 2009 angegeben, italienischer Staatsangehöriger zu sein. Er sowie die am 11. März 2010 im Rahmen des Familiennachzuges eingereiste Ehefrau hätten gestützt auf die italienische Staatsbürgerschaft des Beschuldigten die Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Bei der Überprüfung der Staatsangehörigkeit habe sich später herausgestellt, dass der Beschuldigte den Behörden eine gefälschte italienische Identitätskarte vorgelegt habe. Gemäss Art.