1.5 Im Rahmen eines Augenscheins erläuterte Wm K___ vom Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden den Parteien, der Einzelrichterin des Kantonsgerichts sowie der Gerichtsschreiberin detailliert, welche Vorkehren zur Überprüfung der Identitätskarte Nr. AK9296367 sie vorgenommen habe und welche Merkmale auf eine Fälschung hindeuten würden (act. B 3/46 und B 3/47, ausführlich dargestellt im Urteil der Einzelrichterin, act. B 2, E. 2.7, S. 13 f.).