Der Beschuldigte sei mit dieser Erkenntnis konfrontiert worden. Er habe sich davon distanziert, etwas darüber zu wissen. Er habe darauf bestanden, die Identitätskarte an einem offiziellen Ort (Gemeinde) in Rom beantragt und erhalten zu haben. Die am 4. Februar 2014 durch Wm K___ vom Kriminaltechnischen Dienst durchgeführte genauere Echtheitsüberprüfung habe ergeben, dass es sich bei der Identitätskarte um eine Totalfälschung handle. Die italienische Identitätskarte sei dem Beschuldigten abgenommen worden und befände sich beim Kriminaltechnischen Dienst.