Seite 6 e) Am 12. September 2016 liess der Beschuldigte dem Obergericht das ausgefüllte Formular „Befragung zur Person / Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen“ zukommen (act. B 17/1-4). f) Der Verteidiger des Beschuldigten reichte am 23. September 2016 eine Kostennote betreffend seine Aufwendungen im Berufungsverfahren zu den Akten (act. B 21). Auf die entsprechenden Ausführungen und Angaben in den in lit. a-e vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen.