Ausserdem wurde er zu einer Busse von CHF 1‘500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen, verurteilt. Weiter wurde die Vernichtung der eingezogenen Identitätskarte angeordnet und die Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1‘100.00 A___ auferlegt; eine Entschädigung wurde ihm nicht zugesprochen. Auf eine Wiedergabe der Urteilsbegründung in den angefochtenen Punkten wird verzichtet und auf die entsprechenden Erwägungen verwiesen. D. Schriftenwechsel im Berufungsverfahren