B 3/49), diejenige des Beschuldigen vom 22. Februar 2016 (act. B 3/50). Im Übrigen zeigten sich die Parteien im Rahmen des Augenscheins mit einer schriftlichen Abwicklung des Verfahrens einverstanden (act. B 3/46, S. 6). Seite 5 C. Erstinstanzliches Urteil