f) Mit Vorladung vom 8. Dezember 2015 lud die Einzelrichterin die Parteien zum Augenschein betreffend Überprüfung der Echtheit des italienischen Personalausweises des Beschuldigten beim Kriminaltechnischen Dienst in Herisau ein (act. B 3/45). Der Augenschein fand am 7. Januar 2016 statt (act. B 3/46 und B 3/47). Das Protokoll des Augenscheins wurde den Parteien am 12. Januar 2016 zugestellt (act. B 3/48). Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft datiert vom 15. Januar 2016 (act. B 3/49), diejenige des Beschuldigen vom 22. Februar 2016 (act.