c) Am 13. Juni 2014 teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten mit, es sei ein Abschluss des Verfahrens mittels Strafbefehl vorgesehen (act. B 3/11). Am 24. Juni 2014 zeigte RA B___ die Mandatsübernahme an und ersuchte um Akteneinsicht (act. B 3/12).