Am 4. Februar 2014 unterzog der kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden die italienische Identitätskarte einer genaueren Echtheitsüberprüfung. Diese ergab, dass es sich beim Ausweis um eine Totalfälschung handelt (act. B 3/ 6). Mit E-Mail vom 14. März 2014 teilte die Schweizer Botschaft dem Migrationsamt in Trogen mit, in Italien sei keine Person mit den Personalien A___, geb. 14. April 1975, bekannt (act. B 3/7). Aufgrund der neuen Erkenntnisse fand am 16. April 2014 eine erneute Befragung des Beschuldigten durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden statt (act. B 3/3).