Am 22. April 2013 meldete eine unbekannte Person dem Migrationsamt telefonisch, dass der Beschuldigte die italienische Identität gekauft habe. Er sei nicht Italiener, sondern nach wie vor Kosovare (act. B 3/4.10). Bei der Überprüfung der Staatsangehörigkeit des Beschuldigten stellte sich heraus, dass die von ihm vorgelegte italienische Identitätskarte gefälscht war (act. B 3/5 und 3/20). Am 22. Mai 2014 reichte der Beschuldigte ein Gesuch zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ein. Darin gab er an, neu kosovarischer Staatsangehöriger zu sein (act. B 3/10).