Am 03. Dezember 2009 reichte der Beschuldigte ein Gesuch um Familiennachzug für seine Gattin E___, geb. XX.XX.1978, kosovarische Staatsangehörige, ein. Da die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten im Eheschein mit Kosovo bezeichnet war, wurde er vom Migrationsamt am 15. Dezember 2009 zur Klärung dieses Sachverhaltes aufgefordert. Mit Schreiben vom 18. Januar 2010 bestätigte der Beschuldigte seine italienische Staatsangehörigkeit (act. B 3/1 und B 3/4).