Am 18. Juli 2009 reiste der Beschuldigte zur unselbständigen Erwerbstätigkeit in die Schweiz ein und nahm Wohnsitz in D___. Der Beschuldigte gab bei der Anmeldung an, italienischer Staatsangehöriger zu sein. Am 24. Juli 2009 stellte er entsprechend ein Gesuch für eine Ausländerbewilligung EU-17/EFTA (Aufenthaltsbewilligung B). Er erhielt die Aufenthaltsbewilligung B; sie war bis 17. Juli 2014 gültig. Am 03. Dezember 2009 reichte der Beschuldigte ein Gesuch um Familiennachzug für seine Gattin E___, geb. XX.XX.1978, kosovarische Staatsangehörige, ein.