4. Fazit In Gutheissung der Berufung der Staatsanwaltschaft ist zusammenfassend festzuhalten, dass B___ wegen Anstiftung zur Falschaussage sowie des Versuchs dazu mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 220.00 sowie einer Busse von CHF 8‘000.00 zu bestrafen ist. Der Vollzug der Geldstrafe ist bedingt aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. Die Busse ist zu bezahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse beträgt 36 Tage.