Seite 27 Trinkgelder) sowie die Hypothekar- und Geschäftsschulden mit CHF 1‘091‘380.00 (act. B 5/14) seien gleich geblieben (act. B 23, S. 2). Auszugehen ist also von einem monatlichen Nettoeinkommen von rund CHF 11‘500.00. Davon ist ein Pauschalabzug für Krankenkasse, Steuern etc. zwischen 20 – 30 % zu machen, welcher hier auf Fr. 2‘300.00 (20 %) festgesetzt wird. Der Unterstützungsabzug für die Ehepartnerin entfällt, da die Lebenspartnerin des Beschuldigten ebenfalls erwerbstätig ist.