Gemäss Anklageschrift vom 5. Januar 2015 wird dem Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, die wegen falschem Zeugnis rechtskräftig verurteilte E___ zu einer Falschaussage angestiftet zu haben (act. B 5/10, S. 2). Der Aufforderung des Einzelrichters des Kantonsgerichtes in seiner Aufhebungsverfügung vom 5. März 2014, E___ dazu zu befragen (act. B 5/8, S. 4 ff.), kam die Staatsanwaltschaft nicht nach. Stattdessen sprach sie E___ telefonisch auf eine mögliche weitere Einvernahme an, worauf diese antwortete, sie habe alles gesagt, was sie wisse (act. B 5/9). In der Folge unterblieb die Einvernahme von E___