Seite 4 C. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts vom 2. April 2015 (ES1 15 1) wurde B___ freigesprochen von der Anklage der Anstiftung zur Falschaussage gemäss Art. 24 Abs. 1 i.V.m. Art. 307 StGB sowie der versuchten Anstiftung zur Falschaussage gemäss Art. 24 Abs. 2 i.V.m. Art. 307 StGB. Die Verfahrenskosten von total CHF 750.00 wurden auf die Staatskasse genommen. Dem Beschuldigten wurde eine Entschädigung von CHF 3‘800.00 (inkl. MWSt) für die Kosten seiner Verteidigung aus der Staatskasse zugesprochen.