CHF 1‘730.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 14.00 Auslagen (Zeugenentschädigung) CHF 450.00 erstinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 1‘500.00 zweitinstanzliche Gerichtsgebühr CHF 3‘694.00 insgesamt, werden dem Beschuldigten A___ auferlegt. 7. Dem Beschuldigten wird für das erst- und zweitinstanzliche Verfahren keine Entschädigung zugesprochen.