Für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, spricht der Richter im Urteil eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und maximal drei Monaten aus (Art. 106 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte wird zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. In Berücksichtigung der Tatsache, dass CHF 100.00 Busse einer Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag entspricht, wird die Ersatzfreiheitsstrafe auf sechs Tage festgesetzt.