Ersttäter was das Fahren in angetrunkenem Zustand und die Vereitelung der Blutprobe angeht. Aufgrund der Äusserungen seines Verteidigers an Schranken scheint er sich zudem bewusst zu sein, dass er sich im Strassenverkehr nichts mehr zuschulden lassen kommen darf, auch im Hinblick auf seine berufliche Zukunft. Wie oben ausgeführt, ist der mit Strafverfügung des Verhöramts des Kantons Appenzell Ausserrhoden am 16. November 2009 bedingt ausgesprochene Strafvollzug zu widerrufen und die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 60.00 zu vollziehen.