Aussage Gfr P1___, act. B 5/30, S. 2; Aussage P2___, act. B 5/31, S. 2). - Dem Beschuldigten musste bei Trinkbeginn bewusst sein, dass er mit dem Auto unterwegs war und sich später nochmals ans Steuer setzen würde, um nach Hause zu gelangen. - A___ legte nach dem Genuss alkoholischer Getränke eine längere, erfahrungsgemäss auch am Abend rege befahrene Strecke zurück. - Die Reaktion auf die Frage der Einzelrichterin an Schranken, ob er ein Alkoholproblem habe, zeigt, dass er seine Gewohnheiten im Umgang mit Alkohol kaum reflektiert und dazu neigt, diese zu bagatellisieren (act. B 5/64, S 6 f.).