Ein Widerruf der bedingt ausgesprochenen Strafe sei daher folgerichtig. Die Frage, ob für die heute zu beurteilenden Straftaten erneut eine bedingte Strafe ausgesprochen werden könne, sei klar zu verneinen: Neben dem automobilistischen Leumund sprächen die Umstände der neuen Tat sowie sein Verhalten während der Strafuntersuchung dagegen. 6.4 Rechtliche Grundlagen