49 Abs. 1 StGB angemessen zu erhöhen. Laut Polizeirapport habe sich der Beschuldigte körperlich vehement der Aufforderung, die Polizeipatrouille zur Blutentnahme zu begleiten, widersetzt. Dem Beschuldigten sei jedoch zugute zu halten, dass er im weiteren Verfahren die mit Alkoholblastest gemessenen 1.6 Promille anerkannt habe. Nach Würdigung dieser Umstände erscheine eine Erhöhung der Geldstrafe auf insgesamt 50 Tagessätze als angemessen (S. 19).