am rechten Handballen, als auch zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass dieser den Wagen selbst gelenkt hat. Anders lässt sich das Fehlen jeglicher Spuren auf dem Beifahrersitz nicht plausibel erklären. Die erst nach einem Jahr an Schranken vorgetragene Erklärung des Beschuldigten (act. 64, S. 5), er habe Zigaretten aus der Mittelkonsole geholt, als das Auto bereits bei ihm zu Hause abgestellt war, wirkt konstruiert und wurde auch von der Vorderrichterin zu Recht als Schutzbehauptung abgetan.