Seite 20 kamen, dass dieser angetrunken mit seinem Auto nach Hause gefahren sein könnte. Ausgerückt waren sie nämlich aufgrund der Meldung einer Nachbarin, wonach A___ vermutlich betrunken auf dem Trottoir liege und kurz zuvor sein Velo auf den Gehsteig geworfen und auf sein Auto eingeschlagen habe (act. B 5/1, S. 2). Den ersten Angaben (sog. Erstbekundung) kommt erfahrungsgemäss ein besonders hoher Wahrheitswert zu7.