Wenn sie sich tatsächlich nichts zu Schulden hat kommen lassen, hätte sie sicher versucht, eine Korrektur des Strafbefehls zu erwirken. Die Angabe, dass während des Spitalaufenthalts niemand nach ihrer Post geschaut habe, überzeugt nicht. Denn es ist normalerweise üblich, bei einer längeren Abwesenheit, jemanden mit dem Besorgen der Post zu beauftragen, diese umzuleiten oder bei der Post einen entsprechenden Auftrag (zum Beispiel „postlagernd“) zu deponieren. Bemerkenswert ist auch, dass F___ am fraglichen Abend von niemandem gesehen wurde, obwohl verschiedene Beteiligte sie kannten (Aussage G___, act. B 5/15, S. 4 f.;