__ einfach absetzen können. Ein konkreter Grund, weshalb dieser den VW New Beetle nicht am nächsten Morgen in D___ hätte holen können, wurde nicht vorgebracht. Zum grossen und uneigennützigen Aufwand, den F___ betrieben haben will, um ihren Kollegen nach Hause zu bringen, passt auch nicht, dass sie ihn anschliessend verletzt und angetrunken einfach sich selbst überliess. Sodann ist festzuhalten, dass F___ wegen falscher Zeugenaussage rechtskräftig verurteilt wurde (act. B 5/51). Wenn sie sich tatsächlich nichts zu Schulden hat kommen lassen, hätte sie sicher versucht, eine Korrektur des Strafbefehls zu erwirken.