Seite 19 Die Erklärungen von F___ sind nach Meinung des Obergerichts allerdings mit Vorsicht zu würdigen. So ist sie nach eigenen Angaben seit vielen Jahren mit A___ befreundet (act. B 5/9, S. 2 und act. B 5/62, S. 2). Weiter überzeugt der von ihr geschilderte zeitliche Ablauf, wie schon die Vorderrichterin anmerkte (act. B 3, S. 12), nicht. An dieser Stelle kann man sich durchaus auch fragen, weshalb F___ die aufwändige Hinund Herfahrt überhaupt auf sich nahm. Sie hätte ebenso gut ihren eigenen Wagen nehmen und A___ in E___ einfach absetzen können.