Ergänzend sei lediglich darauf hinzuweisen, dass F___ rechtskräftig wegen Falschaussage verurteilt worden sei. In der ersten Skizze sei das Auto des Beschuldigten hinter den Bäumen eingezeichnet worden; eventuell sei es also nicht für alle Besucher auf der Terrasse sichtbar gewesen. Auf dem östlichen Parkplatz hätten die Polizeibeamten überhaupt nicht nach Spuren gesucht, weil sie von der Wirtin weggeschickt worden seien. Wenn A___ angeblich so stark geblutet habe, müsse man sich fragen, wieso es auf der Beifahrerseite überhaupt keine Blutspuren gegeben habe. Schliesslich sei die Sache mit den Zigaretten bei seiner Befragung noch kein Thema gewesen.