Gegen die Annahme, das Auto sei vor der Terrasse, längs der Hauptstrasse parkiert gewesen, sprächen auch die vorgefundenen Blutspuren. Die Darstellung von F___ sei entgegen der Meinung der Vorderrichterin durchaus plausibel und es sei ohne weiteres möglich, dass sich das Geschehen so abgespielt habe, wie die Zeugin es geschildert habe. Dass die Zeitangaben der Zeugin nach rund 1 1/2 Jahren nicht genau seien, sei nicht verwunderlich. Im Übrigen habe sie nie behauptet, um 21.00 oder 21.15 Uhr zu Hause gewesen zu sein, sondern nur, sie habe eine Sendung auf RTL angeschaut, die um 21.15 Uhr begonnen habe. Sie könne also auch erst gegen 21.30 Uhr nach Hause gekommen sein (S. 5).