Seite 16 gestiegen, das unmittelbar vor der Terrasse abgestellt gewesen sei und sei dann abgefahren. Kein anderer Zeuge habe den auffälligen Wagen jedoch längs der Hauptstrasse wahrgenommen, geschweige denn gesehen, dass der Beschuldigte eingestiegen und weggefahren sei. Die Aussage von K___, der von der Polizei als Auskunftsperson befragt worden sei, widerspreche der Schilderung von G___. Gegen die Annahme, das Auto sei vor der Terrasse, längs der Hauptstrasse parkiert gewesen, sprächen auch die vorgefundenen Blutspuren.