__ gefahren sei. Der angeklagte Sachverhalt sei damit erstellt. 2.13 Ausführungen des Beschuldigten im Berufungsverfahren RA AA___ hob zunächst die enorm grosse Bedeutung des vorliegenden Gerichtsverfahrens für den Beschuldigten hervor, insbesondere die Auswirkungen des Führerausweisentzugs auf unbestimmte Zeit, mindestens aber zwei Jahre, auf dessen Einmannfirma (act. B 14, S. 1 f.). Fakt sei, dass es eine klar belastende und eine klar entlastende Aussage gebe, nämlich diejenigen von G___ und F___.